Allgemeine Fragen
Gut zu wissen.
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Der logopädischen Behandlung muss ein ärztlicher Hörtest vorgeschaltet sein. Die Behandlung selber muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt als Einzel- oder Gruppentherapie. Bei pflegebedürftigen und nicht mobilen Patienten kann die Therapie auch als Hausbesuch verordnet werden. Volljährige Patienten sind zuzahlungspflichtig im Sinne des Gesetzes.
Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung?
Der Patient soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen. Das kann die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit des Erwachsenen sein.
Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung?
1. Untersuchung: Zu Beginn werden Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, aber auch die Atem, Stimm- und Schluckfunktion getestet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethoden.
2. Therapie: Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf, die eigene Motivation und den zu erwartenden Erfolg, sowie die Anleitung zu selbständigem Üben. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie.
3. Beratung: Die logopädische Beratung beinhaltet die Aufklärung über Ursache und Auswirkung der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über Inhalte und den Verlauf der Behandlung und leitet gezielt zum verbesserten Umgang im Alltag an. Unterliegt die logopädische Behandlung der Schweigepflicht? Sämtliche Patientendaten, Inhalte der Behandlung und alle weiteren Belange des Patienten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Unterliegt die logopädische Behandlung der Schweigepflicht?
Sämtliche Patientendaten, Inhalte der Behandlung und alle weiteren Belange des Patienten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.